Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern: dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Mitglied für besondere Aufgaben.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.