Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein vertreten. Von den übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei gemeinsam.