Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Vertreter der Wirtschaftspraxis, dem Vertreter der Wirtschaftswissenschaft und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.