Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Ersten Schriftführer, dem Ersten Kassierer und dem Gartenfachberater als Obmann des erweiterten Vorstandes.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.