Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Verfügung über einen Betrag von mehr als € 300,00 für den selben Zweck bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.