Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei zweiten Vorsitzenden, dem Fachdezernent, dem Fachleister Damenfach, dem Fachleiter Herrenfach, dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den ersten Vorsitzenden, vertretungsweise durch den Fachdezernenten bzw. Fachleiter in Verbindung mit einem der zweiten Vorsitzenden oder dem Sekretär.