| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vereinsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören der Erwerb oder die Veräußerung von Grund- und Sachvermögen sowie Rechtsgeschäfte über die dingliche Belastung von Grundvermögen. |