| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und seine beiden Stellvertreter wählen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Das Vorstandsmitglied ist jedoch verpflichtet, das Einverständnis der übrigen Vorstandsmitglieder einzuholen. |