Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Kassierer verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Unverzüglich zu leistende Ausgaben bis zum Betrag von 1.000,-- EUR dürfen ohne vorherige Genehmigung des ersten Vorsitzenden erfolgen.