| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Leiter des Rundsendedienstes, dem Leiter des Neuheitendienstes, dem Schriftleiter der Vereinszeitschrift und dem mit der Durchführung der Jugendarbeit Betrauten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |