Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Stellvertretenden Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Stellvertretenden Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.