Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der An- und Verkauf, die Pachtung oder Verpachtung, die Anmietung oder Vermietung von Grundstücken, Baulichkeiten und Fahrzeugen sowie alle anderen Rechtsgeschäfte, durch die der Verein zur Zahlung von mehr als 10.000,00 EUR verpflichtet wird, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.