Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über das Vereinsvermögen kann der Vorstand selbständig bis zur Höhe von 250,00 DM verfügen. Handelt es sich um höhere Vermögenswerte, so ist die Mitgliederversammlung zu befragen. Die laufenden Verwaltungskosten fallen nicht unter diese Beschränkung.