Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und 4 Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise eingeschränkt, dass Rechtsgeschäfte zu Grundstückserwerb und Grundstücksverkauf nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Dachverbandes Islamische Föderation in Berlin e.V. (IFB) bedürfen.