Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Finanzverwalter und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Diesen Wert überschreitende Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit zwei Unterschriften der vorgenannten Zeichnungsberechtigten.