Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem ersten Jugendleiter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 200,- Euro die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen ist.