Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter (zweiter Vorsitzender), dem Kassenwart und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu dritt gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Einzelwert von über 20.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung diesem mit einfacher Mehrheit zustimmt.