Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Geschäftsführer ist gemeinschaftlich mit dem Ersten Vorsitzenden oder einem der Stellvertretenden Vorsitzenden zur Zeichnung des Vereins berechtigt.