Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Für besondere Aufgaben kann der Vorstand erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand ist nicht befugt, selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, die im Einzelfall den Wert von 200,00 DM übersteigen.