| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Personen.
Der Vorsitzende des Vorstandes ist gleichzeitig der Geschäftsführer des Vereins. Er-bei seiner Verhinderung ein anderes Vorstandsmitglied- vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB. |