| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |