Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Rechtsverbindlich für alle Geschäfte zeichnen der erste Vorsitzende in Verbindung mit dem ersten Kassierer oder der zweite Vorsitzende mit dem ersten Kassierer. Im Verhinderungsfalle des ersten Kassierers: der erste Vorsitzende mit dem zweiten Vorsitzenden.