Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Verein haftet nur für solche vermögensrechtlichen Verpflichtungen, die vom Vorstand eingegangen werden, soweit der Betrag von 500,00 DM für den Einzelfall nicht überschritten wird. Verbindlichkeiten über 500,00 DM bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Mitgliederversammlung.