Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Verträgen, die die Summe von mehr als 500,00 (in Worten fünfhundert) Euro übersteigen, die mehrheitliche Zustimmung der Vorstandsmitglieder erforderlich ist.