Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Zahlungsaufträge sind vom Vorsitzenden oder vom Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister zu unterzeichnen.