Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Sportwart.
Rechtlich verbindliche Erklärungen für den Verein kann der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende nur gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Sportwart abgeben.