Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden und den Zweiten Vorsitzenden jeweils allein.
Der Kassierer ist nur mit einem der Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigt. Verbindlichkeiten über 500,00 DM bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses des erweiterten Vorstandes.