Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Verein haftet nur für solche vermögensrechtlichen Verpflichtungen, die vom Vorstand eingegangen werden, soweit der Betrag von 15.000,00 DM für den Einzelfall nicht überschritten wird. Verbindlichkeiten über 15.000,00 DM bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung.