Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, von denen einer Schatzmeister ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Urkunden über Rechtsgeschäfte, die den Verein vermögensrechtlich verpflichten und im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, müssen vom Vorsitzenden und vom Schatzmeister unterzeichnet sein. Der weitere Stellvertretende Vorsitzende ist gegebenenfalls zur Vertretung berechtigt.