Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem Helfer des Vorsitzenden, dem Kassenwart, einem Schreiber und aus drei Mitgliedern des Vereins.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Einnahmen des Vereins über 400,00 DM müssen auf das Konto des Vereins überwiesen werden. Das Geld kann mit Unterschrift des Vorsitzenden und Kassenwarts des Vorstands vom Konto abgehoben werden.