| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, ,die den Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung, deren Zustimmung auch für Dienst- und Grundstücksverträge erforderlich ist. |