Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer mit einem Stellvertreter sowie dem Schatzmeister mit einem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.