Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Verein haftet nur für solche vom Vorstand eingegangen vermögensrechtlichen Verpflichtungen, die den Betrag von 300,00 DM nicht überschreiten. Verbindlichkeiten über 300,00 DM bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder.