Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart (Kassierer) und dem Schriftführer (Sekretär).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Abschlüsse von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten, bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.