| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden und den Zweiten Vorsitzenden gemeinsam. Bei Verhinderung einer der beiden Vorsitzenden wird der verhinderte Vorsitzende durch den Stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. |