Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000 DM sowie die Beschäftigung von Personen durch den Verein sind für den Verein nur verbindlich, wenn hierzu ein zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung ergangen ist.