Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Kassenwart und ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.