Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Präsidialmitglied für das Sportmuseum Berlin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 7.500,- Euro belasten, bedarf es der Mitwirkung des Präsidialmitgliedes für das Sportmuseum Berlin. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein höher belaten sowie für befristete Miet- und befristete Dienstverträge bedarf das Präsidium der Mehrheit der Präsidiumsmitglieder. Für Grundstücksverträge und unbefristete Miet- sowie Dienstverträge bedarf das Präsidium der Zustimmung der Mitgliederversammlung.