Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, drei Beisitzern und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter oder durch den Vorsitzenden oder Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.