Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Ersten Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter dem Ersten Vorsitzenden gemeinsam. Der Erste Vorsitzende kann über 500,00 Euro, der Erste Kassierer über Ausgaben bis zu 500,00 Euro verfügen. Über Ausgaben die den Betrag von 500,00 Euro übersteigen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.