Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sollen ihre Erklärungen nur im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern abgeben. Bei Eingehung von Verpflichtungen für die BSG-KPM muss die Haftung auf das Vermögen beschränkt sein.