Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Sportwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden allein..
Im Falle seiner Verhinderung durch den Zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.