Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte über 100.000,00 Euro sind nur dann verbindlich, wenn ein Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt.