Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer) und einem weiteren Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Verein haftet nur für solche vermögensrechtlichen Verpflichtungen, die vom Vorstand eingegangen werden, soweit ein Betrag von 500,00 EURO nicht überschritten wird. Verbindlichkeiten über diesen Betrag hinaus bedürfen stets der Zustimmung der Mitgliederversammlung.