Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 3.000 DM die Zustimmung des Überprüfungsausschusses erforderlich ist.
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.