Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Ersten Schriftführer, dem Zweiten Schriftführer, dem Ersten Schatzmeister und dem Zweiten Schatzmeister. Eine Person kann zwei Funktionen ausüben.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden oder den Zweiten Vorsitzenden und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied.