Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter dem ersten Vorsitzenden, dem zweite Vorsitzenden und dem Finanzleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.