Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Ersten und Zweiten Schriftführer und dem Ersten und dem Zweiten Kassenführer sowie drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je drei Vorstandsmitglieder gemeinsam unter Einschluß des Ersten oder Zweiten Vorsitzenden.