| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, höchstens zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und höchstens zwei stimmberechtigten Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und die Stellvertretende Vorsitzenden sind berechtigt, jeder allein zu vertreten. Der Schatzmeister vertritt bei finanziellen Geschäften bis zu 1.000,00 DM im Einzelfall allein. |