Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.